Der jeweilige Stundentarif wird nach einem sozial gestaffelten Klientenbeitragsmodell ermittelt und ist unter anderem abhängig von der Höhe des Haushaltsabkommens, des Pflegegeldes und der benötigten Stunden.
Jede erbrachte Betreuungsstunde wird von Seiten der Stadt Graz - Sozialamt zu etwa einem Drittel bezuschusst. Auch von Seiten des Landes Steiermark erhalten die Trägerorganisationen Kostenrefundierungen Wir ermitteln gerne für Sie den zu leistenden Kostenanteil.