
formuliert. Das Gesetz ist mehrmals durch Novellen geändert worden. Personalförderungen seitens des Landes sind an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie an die im Vorhinein zu erlangende Genehmigung gebunden. Weiters ist für Einrichtungen das Judendwohlfahrtsgesetz relevant.
Alterserweiterte Gruppe im Kindergarten
Seit 2007 ist die Alterserweiterte Gruppe im Steiermärkischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz geregelt.
Dieses Modell bietet eine neue Möglichkeit altersübergreifender Betreuung, in dem maximal 20 Kinder im Alter von 18 Monaten bis 10 Jahren gemeinsam betreut werden.
Die Kinderbetreuung, unabhängig von der Betreuungsform (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Kinderhaus, Alterserweiterte Gruppe) ersetzt nicht die Betreung in der Familie, sondern kann nur eine Ergänzung zu dieser sein. Unsere professionellen MitarbeiterInnen bieten Kindern in jedem Alter einen Erfahrungs-, Lebens- und Lernraum, in dem die gesamte Persönlichkeit des Kindes gefördert wird.