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Ansprechpartner
Thomas Holzer
Ziehrerstraße 83
8041 Graz

0316/ 42-65-65-200
E-Mail: office@ist.co.at
 

Nützliche Links

 

Notruftelefone:

Viele Menschen und ihre Angehörigen haben Angst im Notfall ohne Hilfe in der eigenen Wohnung allein zu sein. Dieses Notrufsystem ist eine Möglichkeit  älteren Menschen auf Knopfdruck die Sicherheit zu geben rasche Hilfe zu bekommen, wenn sie eine benötigen.

http://www.lifecall.at/
http://www.rufhilfe-steiermark.at/
www.hilfswerk-steiermark.at/


Essenszustelldienste:

www.g-m-s.at/
www.stmk.volkshilfe.at/61_144.shtml
www.hilfswerk-steiermark.at/
Humano Menüdienst Tel.: 833822, Waagner – Biro- Str 47, 8020 Graz (derzeit leider keine Homepage verfügbar)


Telefon- und Rundfunkgebührenbefreiung:

Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden. Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren setzt aber voraus, dass das Fernseh- und/oder Radiogerät bereits angemeldet wurde und sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet. Anspruchsberechtigt sind  Personen, die ein geringes
Haushalts-Nettoeinkommen haben.                    
Für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist ein Einkommensnachweis notwendig.

www.orf-gis.at/meld_bef.htm


Rezeptgebührenbefreiung:

Es besteht die Möglichkeit, wie auch bei der Telefon und Rundfunkgebührenbefreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühren befreit zu werden. Die Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen!  Mit der Rezeptgebührenbefreiung sind Sie auch vom Kostenanteil für Heilbehelfe sowie von der Krankenscheingebühr befreit! Weitere Informationen finden Sie auf der homepage.

www.stgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=213&p_id=4&p_menuid=5074&pub_id=5464


Rotes Kreuz
:

www.roteskreuz.at/preload.html